Das Adelsaufhebungsgesetz und die Habsburgergesetze sind ein Beispiel dafür, dass man so manche Gesetze mit einem Ablaufdatum versehen sollte. Ein Kommentar von Karl von Habsburg.
Dieser Tage wird ein Jahrestag begangen, der durchaus als Beleg dafür gewertet werden kann, dass Gesetze mit einem Ablaufdatum versehen werden sollten. Wenn diese Gesetze noch einen Sinn haben, dann wird man sie erneut in Kraft setzen, wenn sie aber ihren ursprünglichen Sinn längst verloren haben, und nur mehr zu bürokratischen Blüten führen, oder Argumente der ideologischen Engstirnigkeit beflügeln, laufen sie ganz einfach aus. Konkret meine ich damit die Habsburgergesetze und das Adelsaufhebungsgesetz vom 3. April 1919.
Es mag ja sein, dass die junge Republik damals Existenzängste hatte, und deshalb all jene Mitglieder meiner Familie, die nicht auf Zugehörigkeit zu dieser Familie verzichtet haben, weit weg sehen wollte. Diese möglichen Ängste von damals haben sich aber längst als unbegründet erwiesen, die Habsburgergesetze sind ein Anachronismus, den man am besten auf der Müllhalde der Geschichte entsorgt.
Ähnlich verhält es sich mit den Adelstiteln. Jeder denkt dabei in erster Linie an die großen Fürstenhäuser, über die man auch noch im Geschichteunterricht hört. Der überwiegende Teil des Adels war aber Militär- und Beamtenadel. Der Kaiser hat damit verdienstvolle Persönlichkeiten geehrt – geadelt –, den Familien eine dauerhafte Erinnerung für die besondere Leistung eines Vorfahren gegeben. Die Republik hat diesen Menschen etwas genommen, ohne ihnen dafür auch nur die geringste Entschädigung zu bieten. Ja, manche Behörden verfolgen auch heute noch mögliche Spuren von Adel in Familiennamen, so als würde dahinter ein besonderes Verbrechen stecken.
Als Beleg für die Zukunftsfähigkeit des Landes kann das nicht gewertet werden.
Der Artikel erschien ursprünglich auf der Seite von Karl von Habsburg. In Auszügen erschien der Text auch im Editorial der Zeitschrift „Paneuropa“ 2 2019.